Das Online-Scheidungsformular

Als Service bieten wir Ihnen auf dieser Website unser Online-Scheidungsformular für eine schnelle Scheidung an. Das Scheidungsverfahren können wir für Sie kurzfristig und deutschlandweit in die Wege leiten. Mit dem Online-Scheidungsformular können Sie sowohl Kontakt mit uns aufnehmen als auch bereits alle für das Scheidungsverfahren relevanten Daten an uns weitergeben.

Das Online-Scheidungsformular dient der Beschleunigung des Scheidungsverfahrens.
Alle wesentlichen Abläufe werden dadurch vereinfacht und die Scheidung kann kurzfristig beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Mit unserem Online-Scheidungsformular können Sie nicht nur sämtliche scheidungsrelevanten Daten schnell und einfach an uns übermitteln, sondern auch die für den Scheidungsantrag notwendigen Dokumente per Upload an uns weiterleiten. (Dateiformate PDF oder JPG mit je max. 2 MB)

Die Versendung Ihrer persönlichen Daten und Dokumente erfolgt verschlüsselt per HTTPS-Protokoll. Ihren Scheidungsantrag reichen wir ebenfalls digital über das elektronische Anwaltspostfach (beA) als sicherer Schnittstelle bei Gericht ein. Das Scheidungsverfahren wird dadurch beschleunigt und lässt sich im Normalfall mit weniger Aufwand durchführen. Bitte beachten Sie jedoch, dass in der Regel trotzdem Ihre persönliche Anwesenheit in einem vom Gericht festgelegten Scheidungstermin erforderlich ist.


Online-Scheidungsformular


» hier direkt ausfüllen

Das Versenden des Formulars ist zunächst kostenlos und unverbindlich. Bitte senden Sie uns per Post die ausgedruckte und von Ihnen unterschriebene Vollmacht, mit der Sie uns verbindlich beauftragen.

» Scheidungsvollmacht als PDF-Download

Weitere Fragen zum Scheidungsverfahren können Sie im Online-Scheidungsformular angeben. Wir werden uns in der Regel nach 1 bis 3 Werktagen bei Ihnen melden und auf Wunsch auch eine weitergehende telefonische oder persönliche Beratung in unserer Kanzlei anbieten.



Berechnung der Kosten im Scheidungsverfahren

Im Scheidungsverfahren fallen sowohl Gerichtskosten als auch Rechtsanwaltskosten an.
In beiden Fällen werden die Kosten nach dem Gegenstandswert berechnet. Im Scheidungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Einkommen und Vermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Antragstellung. Zur Bestimmung des Gegenstandswerts im Scheidungsverfahren wird das 3-fache Monatseinkommen (netto) der beiden Eheleute zu Grunde gelegt. Dabei kann für jedes Kind vom Monatseinkommen ein Abzug von insgesamt 250 - 300 € vorgenommen werden. Bestehendes Vermögen wird nach Abzug eines Freibetrages mit einem Wert von 5 % zum Gegenstandswert hinzuaddiert.

Berechnungsbeispiel:

Ehegatte 1 hat ein Nettoeinkommen von 1.800 €, Ehegatte 2 verdient 2.400 € netto monatlich. Es gibt keine Kinder und kein Vermögen. Der Gegenstandswert der Scheidung beträgt dann 12.600 €.
1.800 € + 2400 € = 4.200 € x 3 = 12.600 €

Außerdem ist noch der Wert des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen. Jede Rentenanwartschaft erhöht den Gegenstandswert um 10 % des dreifachen Monatseinkommens. Haben die Eheleute zum Beispiel jeweils eine gesetzliche und eine private Rentenversicherung, dann sind insgesamt 4 Rentenanwartschaften zu berücksichtigen. In dem Beispielsfall würde sich das dreifache Monatseinkommen um 40 % (= 5.040 €) erhöhen.
12.600 € + 5.040 € = 17.640 €

Insgesamt ergibt sich im Beispielsfall ein Gegenstandswert in Höhe von 17.640 €.
Es ergeben sich dann 3,0 Gerichtsgebühren in Höhe von 957,00 € gemäß der Gebührentabelle. Diese sind vorab vom antragstellenden Ehepartner bei der Gerichtskasse einzuzahlen.

Weiterhin entstehen im Beispielsfall Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.760 € netto zzgl. USt gemäß Gebührentabelle.


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